Kann ich Kunst am Bau melden, die im Ausland errichtet wurde?

Die VG Bild-Kunst verwaltet nur die Vergütungen für Privatkopien, die in Deutschland angefertigt werden. Aus diesem Grund können Sie Kunst am Bau grundsätzlich nur melden, wenn sich das Kunstwerk in Deutschland befindet. Dazu zählen aber auch deutsche Botschaften im Ausland.

Wenn Kunst am Bau von Auftraggeber*innen im Ausland platziert wird und in Deutschland darüber berichtet wird, können Sie Einzelbildmeldungen einreichen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in den FAQ der Rubrik „Meldung Einzelbilder“.

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