Was heißt öffentliches Bewerben meiner Ausstellung? Muss ich der VG Bild-Kunst Belegexemplare zukommen lassen?
Ihre Ausstellung wurde öffentlich beworben, wenn zum Beispiel Plakate geklebt, Flyer verteilt und/oder ein Veranstaltungshinweis veröffentlicht wurde. Im Regelfall müssen Sie Nachweise nur auf Nachfrage von uns zur Verfügung stellen.
In folgenden Fällen müssen Sie immer Nachweise einreichen:
- Meldung von Kunstwerken im öffentlichen Raum oder von Kunst am Bau: Nachweis der Enthüllungs- oder Übergabeveranstaltung
- künstlerische Interventionen, künstlerische Spaziergänge, Street Art und spontane Darbietungen: Nachweis einer außergewöhnlich großen Öffentlichkeit
- Netzkunst: Nachweis einer ausreichenden öffentlichen Bewerbung in Deutschland