Meine Werke sind in einer Wanderausstellung vertreten. Was bedeutet das für meine Meldung?

Grundsätzlich sind Präsentationen, die an mehreren Tagen an verschiedenen Orten zu demselben Thema als Teil eines Programms erfolgen, nur eine Werkpräsentation im Sinne des Verteilungsplans. Dabei wird davon ausgegangen, dass nur bei erstmaliger Eröffnung der Präsentation die Berichterstattung und die mediale Aufmerksamkeit hoch sind.

Eine Ausnahme: Sind Ihre Werke in einer Wanderausstellung vertreten und zwischen den Eröffnungen in den verschiedenen Präsentationsstätten liegen mindestens zwei Monate, dann können Sie jede dieser Präsentationen als einzelne Werkpräsentation melden.

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