Wer kann was melden?
Mitglieder der Berufsgruppen I und II können Präsentationen ihrer eigenen Werke unabhängig von der Werkart (bildende Kunst, Fotografie, Illustration, Design etc.) als „Werkpräsentation“ melden.
Hierzu zählen zum Beispiel: Ausstellungen in Museen, Kunstvereinen, kommunalen Einrichtungen oder Präsentationen im öffentlichen Raum (Street Art, künstlerische Spaziergänge, Enthüllung eines Kunstwerks am Bau).
Pro Jahr können maximal 12 Werkpräsentationen gemeldet werden.