Kann ich Honorare, Werkpräsentationen und Einzelbilder gleichzeitig melden?
Sie können für ein Nutzungsjahr Meldungen für jeden Meldetypus einreichen, also eine Honorarmeldung, eine Einzelbildmeldung und eine Meldung für Werkpräsentationen.
Grundsätzlich dürfen jedoch keine Doppelmeldungen abgegeben werden. Melden Sie also bitte insbesondere keine Einzelbilder, für deren Lizenzierung Sie ein Honorar erhalten haben, das Sie melden.