Was kann ich tun, wenn ich vergessen habe, ein Buch zu melden?
Ein Buch wird ab seinem Erscheinungsjahr für fünf Jahre bei den Ausschüttungen der VG Bild-Kunst berücksichtigt. Wenn Sie vergessen haben, das Buch in seinem Erscheinungsjahr zu melden, dann holen Sie die Meldung im Folgejahr nach. Das Buch kann dann zumindest noch für die Restlaufzeit des Bewertungszeitraums berücksichtigt werden.