Welche Meldemöglichkeiten gibt es?
Die Meldemöglichkeiten richten sich nach der Berufsgruppe, der Sie angehören. Die Mitglieder der Berufsgruppen I und II haben die gleichen Meldemöglichkeiten. Eine Doppelmitgliedschaft ist nicht notwendig, um alle Meldemöglichkeiten ausschöpfen zu können. Gemeldet werden können Bücher, Honorare, Einzelbilder, Werkpräsentationen und Kunst am Bau.
Filmurheber*innen können Mitglied der Berufsgruppe III werden. Meldungen von Filmen werden gesondert erfasst. Sind Sie sowohl im Bereich der Berufsgruppen I und II als auch der Berufsgruppe III tätig, müssen Sie beide Wahrnehmungsverträge abschließen, um sämtliche Meldemöglichkeiten nutzen zu können.