Wie arbeite ich als Kunsthandlung oder Auktionshaus mit der VG Bild-Kunst zusammen?

Es gibt verschiedene Wege, als Kunsthandlung oder Auktionshaus mit der VG Bild-Kunst zusammenzuarbeiten:

  • Sie haben als Mitglied einer der Nutzervereinigungen, mit denen die VG Bild-Kunst einen Gesamtvertrag abgeschlossen hat, den entsprechenden Einzelvertrag abgeschlossen. Hieraus ergeben sich für Sie die weiteren Schritte gegenüber der VG Bild-Kunst. 
    (Siehe: „Welche Sonderkonditionen gelten für Mitglieder der Verbände BDK, BVDG, KD, VDA?“)
  • Sie erhalten von der VG Bild-Kunst eine Anfrage, von welchen Künstlerinnen und Künstlern und zu welchem Preis jeweils Werke weiterverkauft worden sind. Auf Basis der Auskünfte stellt Ihnen die VG Bild-Kunst dann gegebenenfalls eine Rechnung.
  • Als Kunsthandlung erhalten Sie ferner eine Rechnung von der VG Bild-Kunst für einen folgerechtspflichtigen Verkauf, wenn das Auktionshaus Sie uns als Einliefernde benannt hat und es nicht bereits die Zahlung der Folgerechtsvergütung übernommen hat.
  • Wenn Sie (noch) keine Anfrage von uns erhalten haben, Sie aber dennoch einen folgerechtspflichtigen Weiterverkauf eines Werkes von einem unserer Mitglieder getätigt haben, melden Sie diesen bitte bei uns und nutzen dabei das entsprechende Meldeformular.

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