Wie arbeite ich als Kunsthandel oder Auktionshaus mit der VG Bild-Kunst zusammen?
Es gibt verschiedene Wege, als Kunsthandel oder Auktionshaus mit der VG Bild-Kunst zusammenzuarbeiten:
- Sie haben als Mitglied eines Kunsthandelsverbandes, mit dem die VG Bild-Kunst einen Gesamtvertrag abgeschlossen hat, den entsprechenden Einzelvertrag abgeschlossen. Hieraus ergeben sich für Sie die weiteren Schritte gegenüber der VG Bild-Kunst.
(Siehe: „Welche Sonderkonditionen gelten für Mitglieder der Verbände BDK, BVDG, KD, VDA?“) - Sie erhalten von der VG Bild-Kunst eine Anfrage, von welchen Künstlerinnen und Künstlern und zu welchem Preis jeweils Werke weiterverkauft worden sind. Auf Basis der Auskünfte stellt Ihnen die VG Bild-Kunst dann gegebenenfalls eine Rechnung.
(Siehe: „Was muss ich als Galerie, Kunsthandel oder Auktionshaus tun, wenn ich Werke von Mitgliedern der VG Bild-Kunst professionell weiterverkauft habe?“) - Als Kunsthandel erhalten Sie ferner eine Rechnung von der VG Bild-Kunst für einen folgerechtspflichtigen Verkauf, wenn das Auktionshaus Sie uns als Einliefernden benannt hat und es nicht bereits die Zahlung der Folgerechtsvergütung übernommen hat.
(Siehe: „Muss ich als einliefernde Galerie oder Kunsthandel Verkäufe über Auktionshäuser melden?“) - Wenn Sie (noch) keine Anfrage von uns erhalten haben, Sie aber dennoch einen folgerechtspflichtigen Weiterverkauf eines Werkes von einem unserer Mitglieder getätigt haben, melden Sie diesen bitte bei uns und nutzen dabei das entsprechende Meldeformular.