Unter bestimmten Voraussetzungen ist die lizenzfreie Bewerbung von Ausstellungen nach § 58 Urheberrechtsgesetz (UrhG) auch auf den Social-Media-Kanälen von Museen möglich. Die Werke müssen vollständig und unverändert wiedergegeben werden. Urhebername, Werktitel und Copyright-Vermerk müssen genannt werden und der Post muss eindeutig für den Besuch der Ausstellung werben.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt dürfen Museen eine Auswahl von 10 Exponaten je Ausstellung parallel auf der Museumswebsite und auf den eigenen Social-Media-Kanälen des Museums zeigen. Dies gilt ab 3 Monaten vor Ausstellungsbeginn bis zum Ende der Ausstellung. Museen, die einen Museumsvertrag mit uns abgeschlossen haben, profitieren von anderen Zeiträumen und Abbildungszahlen zur freien Bewerbung.
Alle Nutzungen, die darüber hinausgehen (z. B. Detailabbildungen, zusätzliche Werkabbildungen, die Werkabbildungen sollen auch nach dem Ende der Ausstellung online bleiben) müssen vorher bei uns angefragt und kostenpflichtig lizenziert werden.
Ob das Fotografieren im Museum erlaubt ist, unterliegt dem Hausrecht des Museums und ist vor Ort zu klären. Wenn Besucherinnen und Besucher in Ausstellungen zu privaten Zwecken fotografieren dürfen, muss dies nicht vorab bei uns angefragt werden. Werden diese Fotos von geschützten Werken jedoch veröffentlicht, ist für diese Nutzungen ggf. eine Lizenz erforderlich.