Dürfen Werkabbildungen an die Presse zur Berichterstattung über eine Ausstellung weitergegeben werden?

Dem Museum ist zunächst die Weitergabe von Bildmaterial zur Berichterstattung über eine Ausstellung erlaubt. Folgende Voraussetzungen sind dabei einzuhalten:

  • Die Werke werden in der Ausstellung gezeigt.
  • Die Bilddateien können nur aus einem (passwort-)geschützten Bereich heruntergeladen werden.
  • Die Angehörigen der (Presse-)Medien werden deutlich darauf hingewiesen, dass eine genehmigungs- und vergütungsfreie Nutzung nur im Rahmen der aktuellen Berichterstattung über die Ausstellung und nur im Rahmen des für die Berichterstattung gebotenen Umfangs gemäß § 50 Urheberrechtsgesetz (UrhG) zulässig ist (in zeitlicher Hinsicht drei Monate vor Beginn bis sechs Wochen nach Ende der Ausstellung). 
  • Es wird jeweils der Copyright-Vermerk der VG Bild-Kunst verwendet und es muss im Fall von Online-Nutzungen eine Hinterlegung in den IPTC-Daten erfolgen.
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