Was muss bei einem (kunst-) wissenschaftlichen Sammelband beachtet werden?

Im Bereich wissenschaftlicher Sammelbände ist eine Lizenzierung grundsätzlich nur für die Gesamtpublikation möglich, weshalb die Rechteklärung über die Herausgebenden oder den Verlag erfolgen sollte. Für einzelne Artikel in einem (kunst-)wissenschaftlichen Sammelband, einer Festschrift o. Ä. können wir keine einzelnen Lizenzen mit unterschiedlichen Verantwortlichen erteilen. 

Wir bitten Sie, zunächst über unsere Künstlersuche zu prüfen, welche Urheber*innen wir vertreten. Wir benötigen im Anschluss eine Liste aller für die gesamte Veröffentlichung vorgesehenen Werke unserer Mitglieder. Ist diese sehr umfangreich, kann sie uns unter Angaben aller Details zur Publikation per E-Mail übermittelt werden. Andernfalls sollte hierfür unser Anfrageformular genutzt werden, damit die Anfrage schnellstmöglich bearbeitet werden kann. 

Wir erteilen dann die Lizenz zur Veröffentlichung der angefragten Werke. Diese enthält die anzubringenden Copyright-Vermerke

Die Rechnungsstellung für die Gesamtpublikation erfolgt abschließend anhand eines Belegexemplars auf Grundlage unserer Tarife und der allgemeinen Konditionen der Rechtevergabe. Soll die Rechnung von anderer Stelle beglichen werden, benötigen wir von dieser vorab eine schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme. Die Berechnung einzelner Abbildungen an mehrere Rechnungsempfänger*innen ist nicht möglich.

Wenn sich Autor*innen bzw. Herausgebende auf die Schrankenregelung des wissenschaftlichen Zitats (§ 51 Urheberrechtsgesetz (UrhG)) berufen, benötigen sie keine Lizenz (siehe „Wann ist die Nutzung eines Werkes als urheberrechtliches Bildzitat zulässig?“). Bei Unsicherheit darüber, ob § 51 UrhG für die vorgesehenen Abbildungen greift, können Sie uns gern ein PDF des final gesetzten Gesamtbandes zusenden, in dem Sie die Textpassagen, die sich konkret auf die Werke unserer Mitglieder beziehen, farblich markieren. Wir geben Ihnen dann eine Rückmeldung zur Frage, ob eine Lizenz eingeholt werden muss oder nicht. 

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