Mit einer Lizenz wird die Nutzung gestattet und die entsprechenden Lizenzbedingungen vereinbart. Unterfällt eine Nutzung einer Schrankenregelung, übernimmt das Urheberrechtsgesetz die Erlaubnis zur Nutzung – in der Regel deckt das vor allem vollständige und unveränderte Werkwiedergaben ab.
In diesen Fällen ist zu beachten, ob die Schrankenregelung die Nutzung vergütungsfrei erlaubt oder ob sich ein gesetzlicher Vergütungsanspruch anschließt. Ist Letzteres der Fall, ist die VG Bild-Kunst weiterhin für die Abrechnung zuständig. Ein Beispiel für so eine Vergütungspflicht ist § 60h Urheberrechtsgesetz (UrhG), der die gesetzlich erlaubte Nutzung von Exponat-Abbildungen in einem Museumskatalog vergütungspflichtig macht.