Wann brauche ich keine Lizenz?
Das Urheberrecht gewährt dem Urheber oder der Urheberin eines Werkes das ausschließliche Recht, über die Verwendung und Verbreitung des betreffenden Werkes zu entscheiden. In einigen Fällen übernimmt jedoch das Urheberrechtsgesetz die Erlaubnis einer Nutzung. Diese Ausnahmevorschriften (auch „Schrankenregelungen“ genannt) definieren, wann und unter welchen Voraussetzungen geschützte Werke verwendet werden dürfen, ohne die Zustimmung des Urhebers oder der Urheberin einholen zu müssen. Näheres hierzu finden Sie in der Rubrik Lizenzen unter dem Thema Sonderfälle.
Informationen zu einzelnen Schrankenregelungen finden Sie in den folgenden FAQ:
- „Welche Ausnahmen gibt es für die aktuelle Berichterstattung?“
- „Wann ist die Nutzung eines Werkes als urheberrechtliches Bildzitat zulässig?“
- „Wann ist die Nutzung eines Werkes als sogenannte Privatkopie zulässig?“
- „Wann ist die Nutzung eines Werkes zur Bewerbung von öffentlichen Ausstellungen und öffentlichen Verkäufen zulässig?“
- „Wann ist die Nutzung von Werken, die sich im sogenannten ‚öffentlichen Raum‘ befinden, zulässig?“