Wir vertreten alle Rechteinhabende, die ihre Rechte von einer Verwertungsgesellschaft wahrnehmen lassen. Unsere Wahrnehmung kann auf zwei Arten entstehen: Rechteinhabende mit deutscher Staatsangehörigkeit und/oder Wohnsitz in Deutschland schließen einen entsprechenden Wahrnehmungsvertrag häufig direkt mit uns ab. Diejenigen Rechteinhabende, die einen Wahrnehmungsvertrag mit einer der internationalen Schwestergesellschaften abschließen, vertreten wir auf der Grundlage von Repräsentationsvereinbarungen mit diesen Gesellschaften.
Für die Erteilung einer individuellen Lizenz für die Nutzung der Werke ist erforderlich, dass die Rechteinhabenden der Verwertungsgesellschaft mit dem Wahrnehmungsvertrag auch die Nutzungsrechte an ihren Werken zur Wahrnehmung eingeräumt haben. Das ist wiederum nicht bei allen Rechteinhabenden der Fall: Ob wir einen Urheber oder eine Urheberin im jeweiligen Rechtebereich vertreten, können Sie über unsere Künstlersuche abfragen.